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Approbationsordnung

Geburtsstunde des Praktischen Jahres

18.09.2020 Seite 6
RAE Ausgabe 10/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2020

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) vom 28. Oktober 1970 löste die Bestallungsordnung für Ärzte von 1939 und 1953 ab. Die neue ÄApprO hatte bis 2002 Bestand. Das Rheinische Ärzteblatt (RÄ) berichtete über die wesentlichen Änderungen der Medizinerausbildung am 23.10.1970. Die ÄApprO hatte das Ziel, die Trennung zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung zu überwinden. Die Ausbildung wurde auf sechs Jahre verkürzt und die Medizinalassistentenzeit, die sich an das theoretische Studium anschloss, wurde aufgegeben. „Im klinischen Studium soll die praktische Ausbildung stärker betont werden. Das letzte Jahr des auf 4 Jahre angelegten klinischen Studiums ist als ein rein ‚praktisches‘ Jahr geplant“, wie das berichtete. Das Praktische Jahr sollte vornehmlich in Lehrkrankenhäusern absolviert werden, die von den Landesgesundheitsverwaltungen ausgewählt werden sollten. Die schriftlichen Prüfungen sollten nach US-amerianischem Vorbild nach dem Multiple-Choice-Verfahren ablaufen, „wobei nach einem Fragenkatalog verfahren werden soll, der für das Bundesgebiet einheitlich gilt und von einem in Mainz zu errichtenden Institut auszuarbeiten ist.“ Das war der Startschuss für das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen. Der erste Studiengang nach der neuen ÄApprO startete im Wintersemester 1972/73.    

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