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Berufsstart und Weiterbildung


Beim Berufsstart stehen alle Ärztinnen und Ärzte vor ähnlichen Herausforderungen. Neben der Suche nach einer passenden Arbeitsstelle müssen viele Dinge um das ärztliche Berufsleben geregelt werden.

Anbei einige Hilfestellungen zu


Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein

Über die ÄkNo

Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein


Rechtliche Grundlagen

Approbation

Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland ist nur mit einer gültigen Approbation oder Berufserlaubnis möglich.

Der Antrag auf Approbation ist in Nordrhein bei der Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk Sie den letzten Teil der ärztlichen Prüfung abgelegt haben.

  • Die Approbation ist von unbegrenzter Dauer und in ganz Deutschland gültig.
  • Die Berufserlaubnis ist zeitlich beschränkt und auf ein Bundesland, manchmal auch auf eine bestimmte Arbeitsstelle, begrenzt.

Zuständig für die Erteilung der Approbation bzw. Berufserlaubnis sind die Approbationsbehörden in dem jeweiligen Bundesland.

Relevante Rechtsgrundlagen:

Bundesärzteordnung

Approbationsordnung


Anerkennung von Ausbildungsnachweisen

Studienleistungen

Anrechnung und Anerkennung von im Inland und Ausland erbrachten Studienleistungen durch das zuständige Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie.

Landesprüfungsamt NRW

Studienabschlüsse in Drittstaaten (außerhalb der EU)

Die Approbationsbehörden prüfen im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung, ob die im Ausland erworbenen Abschlüsse den deutschen gleichzusetzen sind. Trifft dies nicht zu, müssen die aus Drittstaaten kommenden ausländischen Ärztinnen und Ärzte die notwendigen Kenntnisse im Rahmen einer Kenntnisprüfung nachweisen. Ferner entscheiden die Behörden, ob eine Fachsprachprüfung abgelegt werden muss.
In Nordrhein-Westfalen ist hierfür die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG) der Bezirksregierung Münster zuständig.

Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe

Weitere Informationen zum Arbeiten mit ausländischen Berufsqualifikationen


Landesärztekammern

Bei Ausübung der ärztlichen Tätigkeit besteht, nach dem Ort der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit, die Pflichtmitgliedschaft in einer der 17 Landesärztekammern in Deutschland.

Sofern keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, erfolgt die Pflichtmitgliedschaft nach dem Hauptwohnsitz.

Relevante Rechtsgrundlagen

Heilberufekammergesetze der jeweiligen Bundesländer

Heilberufsgesetz NRW


Weiterbildung

Die Weiterbildung in einem Fachgebiet ist eine der wichtigsten Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein. Die Grundlage dafür bildet die Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Nordrhein.

Informationen zur Weiterbildung

Datenbank der Weiterbildungsbefugten in Nordrhein


Stellensuche

Mit dem Ziel der Facharztanerkennung orientiert sich die Stellensuche in der Regel nach einer Weiterbildungsstelle.

Möglichkeiten zur Stellensuche

Deutsches Ärzteblatt

Praktisch Arzt

KVbörse - Die Anzeigen- und Informationsplattform der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe für die ambulante Versorgung in NRW

Kleinanzeigen und Stellenmarkt des Rheinischen Ärzteblatts


Nordrheinische Ärzteversorgung

Die Ärzteversorgung ist ein berufsständisches Versorgungswerk. Daher ersetzt die Ärzteversorgung die gesetzliche Rentenversicherung.

Voraussetzung für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ist stets, dass eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Damit die Befreiung von der Versicherungspflicht von der gesetzlichen Rentenversicherung ab Beginn der Tätigkeit ausgesprochen wird, muss Ihr Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit gestellt werden.

Nordrheinische Ärzteversorgung